Realität unerwünscht

Letzten Mittwoch trat hier in Köln die neue Stadtordnung in Kraft, die der Rat der Stadt Köln verabschiedet hatte.

Was hat das mit Fahrradfahren zu tun? Betrachten wir uns §22 der Stadtordnung auf Seite 8 des PDFs:

§ 22 Fahrzeuge
Das Fahren, das Parken, das Mitführen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen, Anhängern und mehrspurigen Fahrrädern
– auf Baumscheiben, Baumbeeten oder Ähnlichem,
– auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen,
– in öffentlichen Grünflächen und
– auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen
sind verboten. Ausgenommen sind Krankenfahrstühle, Senioren- und Behindertendreiräder sowie Dienst- und Rettungsfahrzeuge.

Fahrräder sind Fahrzeuge. Kinderanhänger sind Anhänger und Kinderlastenräder mitunter auch mehrspurige Räder. Die dürfen nun nicht mehr mit auf die Kölner Wiesen oder Kinderspielplätze genommen werden. Eine Ratsfrau erklärte auf Facebook, dass die eigentliche Intention war, die lästigen Bierbikes fernzuhalten.

Die alten Stadtordnungen beschränkten sich noch auf Kraftfahrzeuge (vgl. hier Anlage 2, S. 17):

§ 6 Kraftfahrzeuge (KStO)
(2) Das Fahren, Parken und das Abstellen von Fahrzeugen auch auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen ist untersagt.

§ 4 Nutzung der Anlagen (GrünflO)
2. Untersagt ist auf öffentlichen Grünflächen:
– das Fahren oder Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern;

§ 5 Benutzungsregeln (Spiel.S)
(2) Dementsprechend sind insbesondere verboten:
b) das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen,

Bin gespannt, ob die Formulierung noch präzisiert wird und wenn nicht, wie die neue Stadtordnung dann durchgesetzt wird.

Nachtrag 27.04.14

Es ist noch größerer Unfug, als ich vermutete, denn in der Satzung steht explizit, dass die Wege durch die öffentlichen Grünflächen zu den Grünfläche dazu zählen. Vgl.:

§2 Begriffsbestimmungen
(2) Öffentliche Anlagen und Einrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Flächen und Objekte:
[…]
1. Zu den öffentlichen Grünflächen gehören darin liegende Wege und Plätze, nicht straßenrechtlich gewidmete Parkplätze und oberirdische Gewässer zweiter Ordnung sowie zum Beispiel Vogelschauen, Tier- und Wildparks, der Botanische und der Forstbotanische Garten, der Rheingarten, die am Rheinufer gelegenen Park- und Spielflächen in Rodenkirchen, die Zündorfer Groov, der Rheinpark und die Deutzer/Poller Wiesen von der Severinsbrücke bis zur Rodenkirchener Brücke.

De facto sind damit ziemlich viele Wege in Köln nun für Fahrradfahrer verboten. Wird immer doller, passt aber grundsätzlich zum Status den das Fahrrad (noch) hat: Spielzeug, nicht Verkehrsmittel.

Strafen

§ 33 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Geltungsbereich dieser Verordnung
[…]
36. entgegen § 22 Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge, Anhänger oder mehrspurige Fahrräder auf den genannten Bereichen fährt, parkt, mitführt oder abstellt,
[…]
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 kann gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 1.000,– Euro geahndet werden.

Dooring

Leider habe ich keinen so knappen und adäquaten Titel im Deutschen gefunden. Türing ist denglish und erinnert an ein Bundesland. „Fahrrad vs. Autotür“ wäre eine Alternative, aber das trifft es auch nicht. Über Kommentare zur Wortfindung bin ich dankbar. Dooring im englischen Wikipedia.

Ihr wisst auf jeden Fall was ich meine: Ein Autofahrer öffnet unbedacht die Türe und der vorbeifahrende Fahrradfahrer fährt in die geöffnete Tür. Es ist meist schmerzhaft und endet manchmal glimpflich, manchmal sogar tödlich.

Und es ist unnötig und vermeidbar:

  • Als Auto/KFZ-Insasse: Vorher schauen, ob jemand kommt
  • Als Radfahrer: Immer eine Autotürbreite Abstand von den Autos halten. Das sind lt. Gerichtsurteilen (vgl. LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77) bis zu 2m, in der Regel aber mindestens 1,5m!

An Möglichkeit zwei muss ich immer wieder denken, wenn ich die Volksgartenstraße in Köln entlang fahre. Links und rechts zugeparkt mit Auto, immer wieder unterbrochen durch Einmündungen mit Rechts-vor-Links. Neulich sah ich folgendes:

20140410-205614.jpg

Ich kenne weder die Geschichte dahinter, noch den Ausgang oder das Befinden des/der Radfahrers/in. Aber ich sehe täglich, dass sich Radfahrer schwer damit tun

  • die Gefahr durch Autotüren einzuschätzen
  • den nötigen Abstand abzuschätzen und einzuhalten
  • den Abstand auch dann noch einzuhalten, wenn hinter ihnen ein Auto nähert

Mir ist es auch schon an der selben Stelle passiert, dass meine Frau oder ich angehupt und bedrängt wurden. Ich halte dann an und versuche ruhig zu bleiben und den Kampfautofahrern klar zu machen, dass ich das nicht mache, um sie zu ärgern, sondern meiner zu meiner eigenen Sicherheit. Das Reaktionsspektrum reicht weit: Von penetrantem Weiterhupen, über offene Androhung von Gewalt oder stoischem Ignorieren. Verständnis gibt es leider viel zu wenig, selbst von Frauen mit Kindern an Bord.

Hiermit wünsche ich mir von der Stadt Köln und dem Fahrradsonstwas, dass auf solchen Straßen nach jeder Einmündung ein Piktogramm auf der Fahrbahn prangt, dass sagt: Abstand halten von den Autotüren! Erlaubt!

Danke

Netztipps I

Luftreinigungsfahrrad

Zum einen hab ich ein Fahrrad für euch, dass die Luft reinigt, während du durch die Gegend fährst: LightFog. Ich frage mich nur: Da, wo das nötig ist, will ich gar nicht Fahrrad fahren, geschweige denn leben.

New-York-City-Bike is Pain-§$)%/ß&!

Sagt jedenfalls Casey Neistat aus NYC, schaut aber selber…