Dynamopflicht oder eben nicht?

Es ist nicht eines der dringendsten Themen, wenn es um den Radverkehr geht. Zu schlecht und nicht beleuchtete Räder sind auch sicher nicht der Unfallauslöser Nummer eins. Aber Sichtbeziehungen im Straßenverkehr sind sehr wichtig.

Sichtbeziehung, das kommt von sehen. Sehen und gesehen werden, da kommt es auf eine gute Beleuchtung am Fahrrad an. Denn ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und als solches muss es immer eine funktionierende Beleuchtung mitführen. Niemandem käme es in den Sinn diesen Umstand bei einem motorisierten Fahrzeug in Frage zu stellen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit Herrn Ramsauer als Verkehrsminister macht dies aktuell laut WDR und Saarbrücker Zeitung.

Beide zitieren eine Sprecherin des Ministeriums die sagt, dass die lichttechnischen Vorschriften im Moment überprüft werden und eine Lösung gefunden werden soll, die

„mindestens das jetzige Sicherheitsniveau erhält, aber den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt“.

In einem alten Beitrag habe ich schon einmal meine Meinung zu dem Thema anklingen lassen und vertiefe das hier gerne ein wenig. Ich denke, dass die Fahrradindustrie hier ordentlich Lobbyarbeit geleistet hat, damit sie weiterhin diese hippen Schlitten ohne Licht an die Hippster verkaufen können, ohne das die bei der nächsten Polizeikontrolle dann 15€ bezahlen müssen.

Es ist mal wieder eine fast philosophische Diskussion, ist das Fahrrad nun Spiel- oder Fahrzeug? An ein Fahrzeug gehört für mich eine Beleuchtungsanlage, die funktioniert. Akkus und Batterien sind im Zweifelsfall leer, oder die Lampen liegen mitsamt voller Akkus zu Hause. Bei Sportgeräten sehe ich ein, dass dort keine Beleuchtung vonnöten ist, wenn sie nur bei Tageslicht durch Matsch und Dreck oder über die Landstraße bewegt werden. Aber nicht bei Alltagsrädern! Und vor allem nicht beim aktuellen Stand der Technik, wo Nabendynamos und LED-Licht nun wirklich jeden überzeugen sollten. Hell, verschleißarm und leise.

Gerne kann das bestehende Gesetz angepasst werden, für Sportgeräte, so dass nicht nur Rennräder unter 11kg straffrei trainieren dürfen, sondern auch Mountain Bikes und Crosser. Oder die Spannungsvorschriften können geändert werden. Aber die Dynamopflicht abzuschaffen halte ich für einen Schritt in die falsche Richtung.

Nachtrag:
Die Zeit hat nun auch einen Artikel zu diesem Thema im Angebot.

Nachtrag 2:
Gerade eben habe ich einen Artikel beim Technology Review von heise entdeckt

3 Replies to “Dynamopflicht oder eben nicht?”

  1. Ich finde es absolut unerheblich aus welcher Energiequelle das Fahrradlicht gespeisst wird. Und welchen Sicherheitsgewinn ich am Tandem hätte, wenn ich einen Nabendymano nachrüsten würde, wozu ich dann allerdings auf eine Bremse verzichten müsste, kannt mir auch keiner erklären. Da doch lieber die IQ-Speed anstelle des Seitenläufers.

    Natürlich stimme ich zu, dass Dunkelradler eine Gefährdung, vor allem für andere Radfahrer, sind. Aber dazu würde es auch reichen, wenn es so wie in fast jedem anderen Land der Welt (sogar in Österreich) einfach heissen würde: wenn dunkel, dann Licht! Eine Beleuchtung am Brötchenrad im Sommer ist genauso sinnvoll wie eine Pflicht ganzjährig Schneeketten im Kofferraum mitschleppen zu müssen.

    Ach ja, mangelhaftes Licht spielt gerade mal bei 1% aller Radfahrunfälle eine Rolle. Da spielt ein Gesetz aus den 60ern, welches die maximale Leistung von Radbeleuchtungen auf 2.4W vorn und 0.6W hinten begrenzt, damit Kraftfahrer nicht geblendet werden keine Rolle. KFZs durften in den letzten 50 Jahren auf ca 2*70Watt Xenon aufrüsten und mit diesen Blendgranaten ausserorts mit ihrem asymetrischen Ablendlicht Radfahrer die auf linksseitige Radwege gezwungen werden zu Minutenlangen blindflug nötigen.

  2. Warum ich es nicht unerheblich finde, woher der Strom kommt, habe ich ja schon geschrieben.

    Zu deinem Tandem: Es gäbe ja immerhin die Möglichkeit diese hier zu benutzen und den Rest nur als Zusatzbeleuchtung zu sehen: http://www.reelight.com/

    Zu deinem letzten Absatz: Genau das meinte ich mit den Spannungsvorschriften. Ist zugegeben ein wenig umständlich ausgedrückt…

  3. Naja, ich würde die Reelights nun aber nicht mit einem IQ-Speed, welchen ich verwende, vergleichen wollen – da liegen Welten zwischen.