Realität unerwünscht

Letzten Mittwoch trat hier in Köln die neue Stadtordnung in Kraft, die der Rat der Stadt Köln verabschiedet hatte.

Was hat das mit Fahrradfahren zu tun? Betrachten wir uns §22 der Stadtordnung auf Seite 8 des PDFs:

§ 22 Fahrzeuge
Das Fahren, das Parken, das Mitführen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen, Anhängern und mehrspurigen Fahrrädern
– auf Baumscheiben, Baumbeeten oder Ähnlichem,
– auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen,
– in öffentlichen Grünflächen und
– auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen
sind verboten. Ausgenommen sind Krankenfahrstühle, Senioren- und Behindertendreiräder sowie Dienst- und Rettungsfahrzeuge.

Fahrräder sind Fahrzeuge. Kinderanhänger sind Anhänger und Kinderlastenräder mitunter auch mehrspurige Räder. Die dürfen nun nicht mehr mit auf die Kölner Wiesen oder Kinderspielplätze genommen werden. Eine Ratsfrau erklärte auf Facebook, dass die eigentliche Intention war, die lästigen Bierbikes fernzuhalten.

Die alten Stadtordnungen beschränkten sich noch auf Kraftfahrzeuge (vgl. hier Anlage 2, S. 17):

§ 6 Kraftfahrzeuge (KStO)
(2) Das Fahren, Parken und das Abstellen von Fahrzeugen auch auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen ist untersagt.

§ 4 Nutzung der Anlagen (GrünflO)
2. Untersagt ist auf öffentlichen Grünflächen:
– das Fahren oder Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern;

§ 5 Benutzungsregeln (Spiel.S)
(2) Dementsprechend sind insbesondere verboten:
b) das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen,

Bin gespannt, ob die Formulierung noch präzisiert wird und wenn nicht, wie die neue Stadtordnung dann durchgesetzt wird.

Nachtrag 27.04.14

Es ist noch größerer Unfug, als ich vermutete, denn in der Satzung steht explizit, dass die Wege durch die öffentlichen Grünflächen zu den Grünfläche dazu zählen. Vgl.:

§2 Begriffsbestimmungen
(2) Öffentliche Anlagen und Einrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Flächen und Objekte:
[…]
1. Zu den öffentlichen Grünflächen gehören darin liegende Wege und Plätze, nicht straßenrechtlich gewidmete Parkplätze und oberirdische Gewässer zweiter Ordnung sowie zum Beispiel Vogelschauen, Tier- und Wildparks, der Botanische und der Forstbotanische Garten, der Rheingarten, die am Rheinufer gelegenen Park- und Spielflächen in Rodenkirchen, die Zündorfer Groov, der Rheinpark und die Deutzer/Poller Wiesen von der Severinsbrücke bis zur Rodenkirchener Brücke.

De facto sind damit ziemlich viele Wege in Köln nun für Fahrradfahrer verboten. Wird immer doller, passt aber grundsätzlich zum Status den das Fahrrad (noch) hat: Spielzeug, nicht Verkehrsmittel.

Strafen

§ 33 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Geltungsbereich dieser Verordnung
[…]
36. entgegen § 22 Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge, Anhänger oder mehrspurige Fahrräder auf den genannten Bereichen fährt, parkt, mitführt oder abstellt,
[…]
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 kann gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 1.000,– Euro geahndet werden.

Baustellen-be-Schilda-rung 4

2013_09_16_Eifelplatz_Baustelle

So lange es solche Schildergeschwüre in Köln gibt, werde ich die Aufstellenden und Genehmigenden nicht ernst nehmen. Da fällt einem wirklich gar nichts mehr zu ein. Wer zwingt Fahrradfahrer und Fußgänger an einer solchen Stelle vorsätzlich und ohne Not dazu zu kollidieren? Welche Behörde genehmigt soclh eine Be-Schilda-rung? Oder überprüft sie nicht? Warum macht die Polizei nicht eine spontane Verkehrsschau, wenn sie da vorbeifährt 8und das tut sie täglich mehrmals)?

Weil sie alle kein Fahrrad fahren und kein Problembewusstsein für diese Situationen haben und was dieser Umgang mit Verkehrsteilnehmern die Fahrzeuge führen nach sich zieht.

Gesehen am 12.09.2013 am Eifelplatz.

Baustellen-be-Schilda-rung 3

Nun kann ich sagen, dass der Ring in Köln eine nicht so viel befahrene Straße ist. Oder, um mit den Worten der Stadt Köln zu sprechen: Am Ring ist die Gemengelage schwierig. Deswegen läuft dort auch dauernd irgendein Experiment zur absolut besten Verkehrsführung; mit der Evolutionsgeschwindigkeit eines Quastenflossers…

Von Norden aus kommend (Friesenplatz Richtung Rudolfplatz) fahren Fahrradfahrer über ein solches Experiment, welches in den folgenden Fotos dokumentiert ist und noch schlimmer endet, wie so häufig in Köln.

Die drei Akte

  1. Links oben das kleine Zeichen 237. Es ist zu klein und auf der falschen Seite des Radweges angebracht, denn § 39 Abs. (2) der StVO sagt: „Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts.“ Korinthenkackerei meinerseits…
  2. Eingeplante Hindernisse sollen die Aufmerksamkeit des Fahrradfahres prüfen und diesen bei Laune halten.
  3. Siehe 2, nur ein Level höher…

Und jetzt: Der krönende Abschluss der intrinsischen Radfahrerprüfungsanlage: Unangekündigtes Ende ohne Ausweichmöglichkeit. Ach so, ich vergaß: Radfahrer absteigen!

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Dabei hatte die Stadt sogar beim Absperren im Zuge des Rosenmotagszug wenigstens Radweg-Ende-Schilder (Z237 mit Zusatzzeichen 1012-31) aufgestellt. Ohne Umleitung natürlich, so dass viele Radfahrer auf den Gehweg auswichen…

Also: Einfach mal absteigen!


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Baustellen-be-Schilda-rung 2

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Gesehen an der Ecke Bergischer Ring / Rendsburger Platz am 13.01.2013.

Diese Stelle zeigt, wie unstetig in Köln die Führung des Radverkehrs ausgeführt wird. Radfahrer (und Fußgänger) aus Deutz kommend werden lieber umgeleitet, als dass sie der Einfachheit halber über die Fahrbahn geführt werden. Nur zur Verdeutlichung: Die Baustelle ist gerade mal 30 Meter lang.

Da verwundert es dann wenig, wenn die Menschen mit den Füßen oder Reifen abstimmen und das Verbot ignorieren. So erzieht die Verwaltung der Stadt Köln Verkehrsteilnehmer…