Um-leid-ung

Es ist wieder so weit. Weihnachten inklusive abertausender Weihnachtsmärkte steht vor der Tür. Fährt eine Fahrradfahrerin nun vom Neumarkt aus stadtauswärts Richtung Rudolfplatz, kommt nach einem schlechten Radweg normalerweise der unpraktische Rudolfplatz. Im Moment taucht aber nur der Weihnachtsmarkt und dieses unsägliche Umleitungsschild auf.

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Anstatt 200m über die zweispurige Fahrbahn soll durch den Weihnachtsmarkt gefahren werden? Und dann? Keine Ahnung, denn nach dieser Autofahrerlösung entdecke ich kein zweites Schild.

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Und wieder werde ich darin bestätigt in Köln keine Fahrradwege zu benutzen, da sie

  • nicht stetig sind.
  • nicht meiner Sicherheit dienen, sondern den Autofahrern.
  • nicht meinem Weg folgen.

Frohes Fest!

Dynamopflicht oder eben nicht?

Es ist nicht eines der dringendsten Themen, wenn es um den Radverkehr geht. Zu schlecht und nicht beleuchtete Räder sind auch sicher nicht der Unfallauslöser Nummer eins. Aber Sichtbeziehungen im Straßenverkehr sind sehr wichtig.

Sichtbeziehung, das kommt von sehen. Sehen und gesehen werden, da kommt es auf eine gute Beleuchtung am Fahrrad an. Denn ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und als solches muss es immer eine funktionierende Beleuchtung mitführen. Niemandem käme es in den Sinn diesen Umstand bei einem motorisierten Fahrzeug in Frage zu stellen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit Herrn Ramsauer als Verkehrsminister macht dies aktuell laut WDR und Saarbrücker Zeitung.

Beide zitieren eine Sprecherin des Ministeriums die sagt, dass die lichttechnischen Vorschriften im Moment überprüft werden und eine Lösung gefunden werden soll, die

„mindestens das jetzige Sicherheitsniveau erhält, aber den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt“.

In einem alten Beitrag habe ich schon einmal meine Meinung zu dem Thema anklingen lassen und vertiefe das hier gerne ein wenig. Ich denke, dass die Fahrradindustrie hier ordentlich Lobbyarbeit geleistet hat, damit sie weiterhin diese hippen Schlitten ohne Licht an die Hippster verkaufen können, ohne das die bei der nächsten Polizeikontrolle dann 15€ bezahlen müssen.

Es ist mal wieder eine fast philosophische Diskussion, ist das Fahrrad nun Spiel- oder Fahrzeug? An ein Fahrzeug gehört für mich eine Beleuchtungsanlage, die funktioniert. Akkus und Batterien sind im Zweifelsfall leer, oder die Lampen liegen mitsamt voller Akkus zu Hause. Bei Sportgeräten sehe ich ein, dass dort keine Beleuchtung vonnöten ist, wenn sie nur bei Tageslicht durch Matsch und Dreck oder über die Landstraße bewegt werden. Aber nicht bei Alltagsrädern! Und vor allem nicht beim aktuellen Stand der Technik, wo Nabendynamos und LED-Licht nun wirklich jeden überzeugen sollten. Hell, verschleißarm und leise.

Gerne kann das bestehende Gesetz angepasst werden, für Sportgeräte, so dass nicht nur Rennräder unter 11kg straffrei trainieren dürfen, sondern auch Mountain Bikes und Crosser. Oder die Spannungsvorschriften können geändert werden. Aber die Dynamopflicht abzuschaffen halte ich für einen Schritt in die falsche Richtung.

Nachtrag:
Die Zeit hat nun auch einen Artikel zu diesem Thema im Angebot.

Nachtrag 2:
Gerade eben habe ich einen Artikel beim Technology Review von heise entdeckt

Radfahrer-Handzettel

Vor langer Zeit hatte ich mal die irrige Vorstellung, dass ich Dinge im Dialog mit der Rennleitung lösen könnte. So zum Beispiel die oftmals mangelnde Sachkenntnis der Gesetzes- und Verordnungslage der Unkündbaren.

Da war ich noch naiv. Mehrere Gespräche mit Beamten, Leitern, Beschwerdestellen und gemeinen Sterblichen später bin ich in der Realität angekommen. Reden kann man viel mit den Herrschaften (Damen sind dort weniger vertreten), passieren wird nur nichts…

Ein Überbleibsel meiner Bemühung stelle ich nun hiermit zur Verfügung, den Radwegehandzettel. Eine Sammlung von Gesetzen, Verordnungen und Urteilen, die man gerne mal in einer Diskussion oder einem Rechtsstreit dabei haben kann.

Es gibt ein PDF und ein OpenOffice zum editieren. Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit des Inhaltes!

Radwegehandzettel